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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Camas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Schmudde

1. Geltung, Angebot, Vertragsschluss

1.1

Für Angebote und Lieferungen der Camas GmbH über Waren von der Camas GmbH Internetseite bei Ebay gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:

1.2

Die Online-Angebote von der Camas GmbH zu Waren und Preisen sowie Lieferfähigkeit sind freibleibend. Sie stellen kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.

1.3

Der Vertrag zwischen der Camas GmbH und dem Kunden kommt durch das Online-Gebot des Kunden und den Zuschlag von der Camas GmbH zustande.

1.4

Auftragsbestätigungen mit Vorkassenrechnungen sind ab Eingang beim Kunden innerhalb einer Frist von  14 Werktagen zu erbringen, bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist innerhalb von 14 Werktagen wird die von uns genannte Auftragsbestätigung / Vorkassenrechnung  storniert. Somit verliert die Auftragsbestätigung / Vorkassenrechnung ihre Gültigkeit und der Kunde kann danach ein neues Angebot anfordern.

2. Widerrufsrecht des Verbrauchers

2.1

Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von einem Monat nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären oder durch Rückholung der Ware. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Widerruf ist zu richten an:

Camas GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer Markus Schmudde
Am Förderturm 10 – 12
D 44575 Castrop-Rauxel
E-Mail: info(at)camas.de

2.2

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

2.3

Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, versiegelte Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern sie vom Kunden entsiegelt worden sind, sowie Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte.

3. Versandkosten, Zahlungsbedingungen, Lieferung

3.1

Bei sperrigen Gütern (z. B. Zaun- und Toranlagen, Pfosten und Übergrößen) gilt generell die Lieferbedingung „Abholung an unserem Lager in Castrop-Rauxel“. Sollte hier der Versand gewünscht werden, so organisieren wir nach Absprache mit Ihnen den Transport über eine Spedition.
Die Versandkosten sind entweder auf den Internetseiten für jeden Artikel extra aufgeführt oder werden auf Grund der unterschiedlichen Menge von uns ermittelt und dem Kunden angeboten. Sendungen ins Ausland werden nur nach Absprache und nach Aufwand berechnet.

3.2

Der Kunde kann nur per Vorkasse (Banküberweisung) bezahlen. Alternativ kann der Kunde einem Versand per Nachnahme anfragen, wobei die Camas GmbH zur Zustimmung nicht verpflichtet ist.

3.3

Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der unverzichtbaren schriftlichen Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich ohne Abzug fällig.

3.4

Skontogewährung wird nicht zugelassen.

3.5

Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf der unverzichtbaren schriftlichen Zustimmung. Diskont-, Wechselspesen und Kosten trägt der Kunde.
Die Camas GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Die Camas GmbH wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnungen informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Camas GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

3.6

Geplatzte Rücklastschriften werden mit 12 Euro pro einzelnem Vorgang dem Kunden berechnet und sind von ihm zu erstatten, ebenso der Camas GmbH entstehende Bankgebühren. Bei Überschreitung des Zahlungszieles kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde, neben den sonstigen gesetzlichen Pflichten, u.a. die Kosten der für das Rechtsgeschäft ggf. abgeschlossenen Warenkreditversicherung zu ersetzen, insbesondere entsprechende Prämien sowie Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Mahnung. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3.7

Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Camas GmbH. Der Kunde hat die Vorbehaltsware von der Camas GmbH gesondert zu lagern oder deutlich zu kennzeichnen. Der Kunde verwahrt das Mit-Eigentum von der Camas GmbH unentgeltlich.

3.8

Zu Teillieferungen ist die Camas GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt. Sie gelten als selbstständige Lieferungen. Bei Streckengeschäften gelten Liefertermine als eingehalten, wenn die Ware den Lieferanten so rechtzeitig verlässt, dass bei regelmäßiger Transportzeit die Lieferung termingerecht beim Empfänger eintrifft.

3.9

Höhere Gewalt (z. B. öffentliche Unruhen u.ä.), unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. Streik, Aussperrung usw.) und alle sonstigen von der Camas GmbH nicht zu vertretenen Umstände (wie fehlerhafte oder verzögerte Selbstbelieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen usw.) berechtigen die Camas GmbH im Umfang und für die Dauer der Behinderung die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben. Die Camas GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, mit entsprechender Verzögerung einschließlich angemessener Vorbereitungszeit zu liefern. Der Kunde kann von der Camas GmbH die Erklärung verlangen, ob die Camas GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will.
Im Übrigen gilt, sofern nicht eine ausdrückliche als verbindlich bezeichnete unverzichtbare schriftliche Zusage von der Camas GmbH vorliegt, eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart, vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung. Werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat der Kunde, unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises, die Camas GmbH zu entschädigen, es sei denn, der Kunde hat die Verweigerung, Verspätung, Verzögerung oder sonstige Sachwidrigkeit der Abnahme nicht zu vertreten. Unternehmer haften im Fall der Abholung ohne Rücksicht auf ein Vertretenmüssen. Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme der Ware und Bezahlung des Kaufpreises. Die Camas GmbH leistet an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
Als Schadenersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug berechnet die Camas GmbH 15% des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höhern Schadens bleibt der Camas GmbH vorbehalten.

3.10

Die Abholung erfolgt ausschließlich durch unseren Spediteur.

4. Mängel

4.1

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung der Ware schriftlich unter der unten angegebenen Adresse zu rügen. Alle sonstigen Mängel müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden. Bei nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Rüge sind Ansprüche aus Magelhaftung ausgeschlossen.

4.2

Bei Mängeln wird die Camas GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder durch die Lieferung neuer Waren nacherfüllen, es sei denn, die Art der Nacherfüllung ist für die Camas GmbH mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

4.3

Tritt trotz zweimaliger Nachbesserung keine Beseitigung des Mangels ein, ist die Camas GmbH zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

5. Haftung

5.1

Die Camas GmbH haftet ansonsten vertraglich, vorvertraglich und außervertraglich auf Schadenersatz bzw. auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen die durch die Camas GmbH, deren gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) oder bei schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet die Camas GmbH höchstens auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, bei Verzug auf höchstens 5% des Auftragswertes.

5.2

Schadenersatzansprüche gegen die Camas GmbH verjähren nach Ablauf vor zwölf Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie resultieren aus einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

5.3

Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Camas GmbH.

5.4

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung oder aufgrund einer von der Camas GmbH übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache bleiben ebenso unberührt, wie das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen.

6. Datenschutz

Die zur Abwicklung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden gespeichert und im Rahmen der ordnungsgemäßen Erledigung der Bestellabwicklung gegebenenfalls an Dritte weitergegeben. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstdatenschutzgesetzes. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die Camas GmbH verpflichtet sich, die Kunden vor jedem unberechtigten Zugriff zu schützen.

7. Erfüllungsort, Gerichtstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so sind Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand Castrop-Rauxel.
Die Camas GmbH ist berechtigt, den Kunden an jedem anderen Ort zu verklagen, an dem ein gesetzlicher Gerichtstand besteht.

8. Anwendbares Recht, Nebenabreden, Schriftform

8.1

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

8.3

Bedarf nach den AGB einer Erklärung der Schriftform, so wird dieses nicht durch Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt, es sei denn, Gegenteiliges ist in diesen AGBs geregelt.

8.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

Camas GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Schmudde,
Behringhauser Strasse 27
D 44575 Castrop-Rauxel
Castrop-Rauxel, den 01.09.2007

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Grundkonfiguration


Nehmen Sie hier die wichtigsten Einstellungen vor.

Zaunfarbe: Wählen Sie hier die Farbe des Zauns, der Pfosten und evtl. Tore. Wenn Ihre Wunschfarbe nicht dabei ist, sprechen Sie uns an.

Zaunhöhe: Die effektive Zaunhöhe über der Erde.

Zaunlänge: Die Länge Ihres Zauns. Kalkulieren Sie evtl. anfallenden Beschnitt mit ein. Die Zaunmatten haben je eine Länge von 2,5 m.

Drahtstärke: Die Doppelstabmatte hat ihren Namen von den beiden horizontalen Stäben, in die ein vertikaler Stab eingeschweißt ist. Dabei geben die drei Werte die ungefähre Stabdicke an.

Lack-Spray: Wenn Sie die Zaunmatte nachträglich kürzen, entsteht an der Schnittstelle eine rostempfindliche Stelle, die mithilfe des Lacksprays versiegelt werden kann.